Kapitalerträge und Steuer: Was muss bei der Steuererklärung angegeben werden?

Kapitalerträge und Steuer: Was muss bei der Steuererklärung angegeben werden?

1. Was zählt als Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind Einkünfte, die du durch die Nutzung von deinem Kapital erhältst. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Kapitalerträgen, die bei der Steuererklärung anzugeben sind. Es ist wichtig zu wissen, welche Einnahmen darunterfallen, damit du keine Angaben vergisst und Probleme mit dem Finanzamt vermeidest.

Typische Arten von Kapitalerträgen

Zu den häufigsten Formen von Kapitalerträgen zählen:

Art des Ertrags Beispiel
Zinsen Zinsgutschriften vom Sparbuch, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto
Dividenden Ausschüttungen von Aktiengesellschaften auf gehaltene Aktien
Gewinne aus Wertpapierverkäufen Erlöse beim Verkauf von Aktien, Fondsanteilen oder anderen Wertpapieren, wenn der Verkaufspreis über dem Kaufpreis liegt
Erträge aus Investmentfonds Ausschüttungen oder Gewinnbeteiligungen aus Fondsanlagen
Erträge aus Zertifikaten und Anleihen Zinszahlungen oder Gewinne beim Verkauf dieser Finanzprodukte

Kurz erklärt: Was muss bei der Steuer beachtet werden?

Sobald du solche Einkünfte erzielst, gilt grundsätzlich: Sie müssen in deiner Steuererklärung angegeben werden. Das deutsche Steuerrecht sieht für Kapitalerträge eine sogenannte Abgeltungsteuer vor. Diese wird meist direkt von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Dennoch kann es Fälle geben, in denen du die Erträge selbst angeben musst – zum Beispiel, wenn dein Sparerpauschbetrag überschritten wurde oder die Bank keinen Steuerabzug vorgenommen hat.

2. Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer): Grundlagen

Überblick: Wie werden Kapitalerträge in Deutschland besteuert?

Wenn Sie in Deutschland Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen erzielen, unterliegen diese Einkünfte der sogenannten Kapitalertragsteuer. Diese Steuer wird oft auch als Abgeltungsteuer bezeichnet. Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingeführt und sorgt dafür, dass die meisten Kapitalerträge direkt an der Quelle – also bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker – besteuert werden.

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Das bedeutet: Unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zahlen Sie auf Ihre Kapitalerträge grundsätzlich einen festen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ziel ist es, die Besteuerung für Anleger zu vereinfachen und einheitlich zu gestalten.

Steuersätze im Überblick

Kapitalertrag Steuersatz
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne 25 % Abgeltungsteuer
+ 5,5 % Solidaritätszuschlag
+ ggf. 8 % bzw. 9 % Kirchensteuer

Wie funktioniert der Steuerabzug?

In der Regel zieht Ihre Bank die Steuer automatisch ab, sobald Sie einen Kapitalertrag erhalten. Das bedeutet: Sie bekommen den Betrag bereits nach Steuern ausgezahlt und müssen sich um nichts weiter kümmern – es sei denn, Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 25 % oder Sie möchten bestimmte Freibeträge nutzen.

Sparerpauschbetrag nicht vergessen!

Jede Person hat Anspruch auf einen Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag). Für Singles beträgt dieser 1.000 Euro pro Jahr, für Ehepaare 2.000 Euro. Erst wenn Ihre Kapitalerträge diesen Betrag überschreiten, fällt die Abgeltungsteuer an.

Status Sparerpauschbetrag pro Jahr
Alleinstehend 1.000 €
Ehepaar/Lebenspartner 2.000 €

Bedeutung für die Steuererklärung

Kurz gesagt: Viele Kapitalerträge sind durch die Abgeltungsteuer bereits „abgegolten“ und müssen nicht mehr extra in der Steuererklärung angegeben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen – zum Beispiel, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt oder Sie ausländische Kapitalerträge erhalten haben. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag

3. Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag, den jeder in Deutschland für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen nutzen kann. Bis zu diesem Betrag bleiben die Erträge steuerfrei. Für Einzelpersonen liegt der Sparer-Pauschbetrag aktuell bei 1.000 Euro pro Jahr, für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 2.000 Euro.

Überblick: Sparer-Pauschbetrag

Personenkreis Betrag pro Jahr
Einzelperson 1.000 €
Ehepaar (gemeinsam veranlagt) 2.000 €

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank oder deinem Finanzinstitut mit, bis zu welchem Betrag deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben sollen. Der Auftrag gilt immer nur für die jeweilige Bank und muss separat gestellt werden, wenn du Konten oder Depots bei mehreren Banken hast.

So stellst du einen Freistellungsauftrag:

  1. Das entsprechende Formular bei deiner Bank anfordern oder online ausfüllen.
  2. Betrag festlegen (maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags).
  3. Unterschreiben und bei der Bank einreichen.
  4. Achte darauf, dass du den Gesamtbetrag auf alle Banken verteilst, damit du nicht über den Freibetrag kommst.
Beispiel:

Du hast zwei Konten bei verschiedenen Banken und möchtest insgesamt den vollen Sparer-Pauschbetrag nutzen.
Dann könntest du z.B. bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 600 € und bei Bank B einen über 400 € einreichen.

Warum ist das wichtig für die Steuererklärung?

Sobald deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten oder kein (ausreichender) Freistellungsauftrag vorliegt, führt die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab. In der Steuererklärung kannst du aber trotzdem noch prüfen, ob dir vielleicht zu viel Steuer abgezogen wurde – zum Beispiel weil dein persönlicher Steuersatz niedriger ist oder noch Pauschbeträge ungenutzt sind.

4. Wann müssen Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden?

Kapitalerträge sind Einkünfte, die Sie beispielsweise durch Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen erzielen. In Deutschland werden diese grundsätzlich mit der sogenannten Abgeltungsteuer besteuert. Es gibt aber Situationen, in denen Sie Ihre Kapitalerträge dennoch in der Steuererklärung angeben sollten oder sogar müssen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Fälle auf.

Wann ist eine Angabe erforderlich oder vorteilhaft?

Situation Muss ich Kapitalerträge angeben? Warum?
Kein Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt Ja Ohne Freistellungsauftrag wird die Abgeltungsteuer direkt abgeführt. Liegt Ihr Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person) noch nicht vor, können Sie sich zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen.
Kapitalerträge aus dem Ausland Ja Ausländische Banken führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Diese Erträge müssen Sie selbst im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben.
Günstigerprüfung gewünscht Optional, aber oft sinnvoll Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann es sich lohnen, eine Günstigerprüfung zu beantragen und Ihre Kapitalerträge anzugeben, um Steuern zu sparen.
Sonderfälle (z.B. Kirchensteuer nicht automatisch einbehalten) Ja Wenn Ihre Bank keine Kirchensteuer abgeführt hat, müssen Sie dies in der Steuererklärung nachholen.

Wie gebe ich Kapitalerträge in der Steuererklärung an?

Für die Angabe von Kapitalerträgen nutzen Sie in Deutschland die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung. Hier tragen Sie alle relevanten Beträge ein – sowohl aus inländischen als auch ausländischen Quellen. Achten Sie darauf, Nachweise wie Steuerbescheinigungen Ihrer Bank bereitzuhalten.

Tipp: Auch geringe Kapitalerträge können sich lohnen!

Selbst wenn Ihre Kapitalerträge niedrig sind: Eine Angabe in der Steuererklärung kann helfen, zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen – zum Beispiel, wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft haben oder eine Günstigerprüfung für Sie vorteilhaft ist.

5. Welche Unterlagen und Nachweise sind erforderlich?

Wer Kapitalerträge erzielt, muss diese in der Steuererklärung korrekt angeben. Damit das Finanzamt die Angaben nachvollziehen kann, sind bestimmte Unterlagen und Nachweise unerlässlich. Es ist wichtig, diese Dokumente rechtzeitig zu sammeln und griffbereit zu halten.

Wichtige Dokumente für die Steuererklärung

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen, die bei der Angabe von Kapitalerträgen in der Steuererklärung benötigt werden:

Dokument Beschreibung Woher erhalten?
Steuerbescheinigung der Bank Bestätigung über die im Jahr erzielten Kapitalerträge sowie einbehaltene Steuern (Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Von der jeweiligen Bank oder dem Kreditinstitut.
Jahresabrechnung/Depotauszug Übersicht über alle Wertpapiergeschäfte, Gewinne und Verluste innerhalb des Jahres. Von Ihrer Depotbank oder Ihrem Online-Broker.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) Nachweis, falls Sie vom Finanzamt eine Befreiung von der Abgeltungssteuer erhalten haben. Vom zuständigen Finanzamt.
Freistellungsauftrag Kopie des erteilten Freistellungsauftrags für Sparer-Pauschbetrag. Von Ihrer Bank oder online im Kundenportal.
Beteiligungsnachweise (z.B. aus Genossenschaften) Dokumentation von Erträgen aus Beteiligungen wie Dividenden oder Ausschüttungen. Direkt vom jeweiligen Unternehmen oder der Genossenschaft.
Zinsbescheinigungen von ausländischen Banken Nachweis über im Ausland erzielte Zinsen und bereits gezahlte Quellensteuern. Von der ausländischen Bank.

Tipp zur Aufbewahrung und Übersichtlichkeit

Es empfiehlt sich, alle relevanten Unterlagen am besten digital und in Papierform aufzubewahren. So können Sie im Fall von Rückfragen des Finanzamts schnell reagieren. Besonders bei mehreren Banken oder Depots ist eine strukturierte Ablage sinnvoll. Viele Banken bieten mittlerweile die Möglichkeit, Steuerdokumente direkt online herunterzuladen – das spart Zeit und Aufwand.

Hinweis: Fristen beachten!

Denn viele Dokumente – wie z.B. Steuerbescheinigungen – werden meist erst zu Beginn des Folgejahres verschickt. Prüfen Sie daher rechtzeitig vor Abgabe Ihrer Steuererklärung, ob alle nötigen Unterlagen vollständig vorliegen.

6. Häufige Fehler vermeiden und Tipps für die Praxis

Typische Fehler bei der Angabe von Kapitalerträgen

Viele Steuerpflichtige machen ähnliche Fehler, wenn sie ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Besonders häufig treten diese Probleme auf:

Fehler Beschreibung Wie vermeide ich das?
Kapitalerträge von mehreren Banken nicht vollständig angeben Nicht alle Bescheinigungen werden zusammengefasst oder manche werden vergessen. Sammeln Sie alle Steuerbescheinigungen (Jahressteuerbescheinigung) von allen Banken und prüfen Sie, ob wirklich alle Erträge berücksichtigt wurden.
Falsche Eintragung ausländischer Kapitalerträge Oft werden ausländische Erträge übersehen oder falsch in das Formular eingetragen. Tragen Sie ausländische Erträge separat im Formular „KAP“ ein und beachten Sie die jeweiligen Besonderheiten, z.B. Quellensteuer.
Sparer-Pauschbetrag nicht richtig genutzt Der Pauschbetrag wird oft mehrfach oder gar nicht eingetragen. Prüfen Sie, ob Freistellungsaufträge korrekt verteilt sind und geben Sie den Sparer-Pauschbetrag nur einmal an.
Vergessene Verlustbescheinigungen Verluste aus Kapitalanlagen werden nicht berücksichtigt. Legen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank ein und reichen Sie diesen mit ein.

Praktische Hinweise für verschiedene Situationen

Mehrere Banken – worauf muss ich achten?

Wenn Sie Konten oder Depots bei mehreren Banken führen, müssen Sie sämtliche Kapitalerträge aus allen Quellen in Ihrer Steuererklärung angeben. Jede Bank stellt eine Jahressteuerbescheinigung aus – diese sollten Sie sorgfältig sammeln und alle Daten im Formular KAP (Anlage KAP) eintragen. So vermeiden Sie, dass Erträge vergessen werden und es später zu Nachfragen vom Finanzamt kommt.

Ausländische Kapitalerträge richtig deklarieren

Kapitaleinkünfte aus dem Ausland unterliegen besonderen Regeln. Geben Sie diese immer gesondert in der Anlage KAP-INV (bei Investmentfonds) oder direkt in der Anlage KAP an. Achten Sie darauf, ob im Ausland bereits Steuern abgeführt wurden (Quellensteuer). Diese können unter Umständen angerechnet werden. Dokumentieren Sie alle entsprechenden Belege sorgfältig, damit das Finanzamt Ihre Angaben nachvollziehen kann.

Tipp:
  • Sammeln Sie alle Unterlagen zu Ihren Kapitalerträgen bereits während des Jahres in einem Ordner.
  • Nehmen Sie sich Zeit für die Eintragung und vergleichen Sie Ihre Unterlagen vor dem Absenden der Steuererklärung noch einmal gründlich.
  • Nutzen Sie ggf. eine Steuersoftware, um Eingabefehler zu vermeiden – viele Programme prüfen Ihre Angaben auf Plausibilität.

Mit diesen Hinweisen können typische Fehler vermieden werden und Ihre Steuererklärung wird korrekt und stressfrei abgegeben.