Steuerklasse VI: Wann kommt sie zum Einsatz und wie lässt sie sich vermeiden?

Steuerklasse VI: Wann kommt sie zum Einsatz und wie lässt sie sich vermeiden?

Was ist Steuerklasse VI?

Die Steuerklasse VI ist eine besondere Lohnsteuerklasse im deutschen Steuersystem, die vor allem dann relevant wird, wenn eine Person mehr als ein Arbeitsverhältnis gleichzeitig hat. Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen, die beispielsweise nach Familienstand oder Kinderanzahl unterschieden werden, kommt Steuerklasse VI speziell dann zum Einsatz, wenn ein Arbeitnehmer neben seinem Hauptjob noch einen weiteren Job auf Lohnsteuerkarte ausübt. Das Besondere an dieser Steuerklasse: Hier fallen deutlich höhere Steuerabzüge an als in den übrigen Klassen. Das liegt daran, dass bei der Berechnung keine Freibeträge wie Grundfreibetrag oder Kinderfreibetrag berücksichtigt werden – diese werden bereits beim ersten Dienstverhältnis angerechnet. Wer also einen Nebenjob mit Lohnsteuerkarte annimmt, findet sich automatisch in Steuerklasse VI wieder und muss mit weniger Netto vom Brutto rechnen. Damit unterscheidet sich diese Klasse klar von den anderen und ist vor allem für diejenigen wichtig zu kennen, die mit dem Gedanken spielen, einen Zweitjob anzunehmen.

2. Wann wird Steuerklasse VI angewendet?

Steuerklasse VI ist im deutschen Steuersystem eine besondere Steuerklasse, die vor allem dann relevant wird, wenn du mehrere Jobs gleichzeitig hast. Das kann schnell passieren: Du hast zum Beispiel einen Hauptjob und möchtest nebenbei noch etwas dazuverdienen – sei es als Minijobber, Werkstudent oder mit einem zweiten Teilzeitjob. In diesen Fällen kommt Steuerklasse VI ins Spiel.

Typische Situationen für die Anwendung von Steuerklasse VI

Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick darüber, wann genau die Steuerklasse VI greift:

Situation Anwendung Steuerklasse VI
Zwei oder mehr sozialversicherungspflichtige Jobs Der erste Job läuft über deine reguläre Steuerklasse (I bis V), jeder weitere über Steuerklasse VI
Haupt- und Nebenbeschäftigung beim selben Arbeitgeber (z.B. in verschiedenen Abteilungen) Nebenbeschäftigung wird mit Steuerklasse VI besteuert
Unvollständige oder fehlende Angaben beim Arbeitgeber (z.B. keine Angabe der Steuer-ID) Arbeitgeber muss automatisch Steuerklasse VI anwenden
Doppeltes Arbeitsverhältnis nach Jobwechsel, aber beide Arbeitgeber melden gleichzeitig Lohnsteuer an Einer der Jobs wird mit Steuerklasse VI versteuert

Worauf solltest du achten?

Sobald du also mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Job hast, bist du praktisch gezwungen, für jeden weiteren Job die Steuerklasse VI zu akzeptieren. Das bedeutet: deutlich höhere Lohnsteuerabzüge – oft bleibt vom Brutto wenig übrig. Ein Minijob bis 520 Euro ist davon übrigens nicht betroffen, da dieser pauschal versteuert wird und keine Rolle bei der Wahl der Steuerklasse spielt.

Wer ist von der Steuerklasse VI betroffen?

3. Wer ist von der Steuerklasse VI betroffen?

Steuerklasse VI klingt für viele erstmal wie ein Buch mit sieben Siegeln, betrifft aber in der Praxis bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern besonders häufig. Grundsätzlich rutscht man in diese Steuerklasse, wenn man neben seinem Hauptjob noch einen oder mehrere weitere Jobs ausübt, die nicht als Minijob laufen. Das heißt konkret: Hast du zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse und dein zweiter Arbeitgeber meldet das beim Finanzamt, wirst du für den Nebenjob automatisch in die Steuerklasse VI eingestuft.

Besonders betroffen sind also Personen, die sich mit einem Zweit- oder Drittjob etwas dazuverdienen – zum Beispiel Pflegekräfte, Lehrer oder Handwerker, die nebenbei noch andere Tätigkeiten ausführen. Aber auch Studenten oder Rentner, die neben ihrer Haupteinnahmequelle noch einen weiteren Job annehmen, finden sich schnell in dieser Steuerklasse wieder.

Ein weiterer häufiger Grund ist, wenn das Finanzamt keine Informationen zur richtigen Steuerklasse bekommt – etwa bei fehlenden Angaben vom Arbeitnehmer oder wenn es Unstimmigkeiten bei den Meldungen gibt. In solchen Fällen wird vorsichtshalber die ungünstigste Steuerklasse, also Klasse VI, vergeben. Das kann passieren, wenn du deine Lohnsteuerkarte verlierst oder sie verspätet abgibst. Im Alltag bedeutet das oft: Weniger Netto vom Brutto und eine böse Überraschung auf dem Gehaltszettel.

Zusammengefasst: Wer mehrere Jobs hat oder beim Papierkram rund um die Lohnsteuer nicht aufpasst, landet schneller als gedacht in der Steuerklasse VI. Besonders gilt das für Menschen mit mehreren Beschäftigungen sowie für jene, bei denen es zu Verwirrungen rund um die Lohnsteuerdaten kommt.

4. Auswirkungen auf das Nettogehalt

Die Steuerklasse VI hat einen deutlichen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt. Wer in diese Steuerklasse eingestuft wird, muss mit erheblich höheren Lohnsteuerabzügen rechnen. Das liegt daran, dass bei Steuerklasse VI keinerlei Freibeträge – wie der Grundfreibetrag oder der Kinderfreibetrag – mehr berücksichtigt werden. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer, die mehrere Jobs haben und für den zweiten oder jeden weiteren Job automatisch in Steuerklasse VI fallen.

Wie verändert sich das Nettogehalt?

Im Vergleich zu anderen Steuerklassen bleibt bei Steuerklasse VI netto deutlich weniger vom Bruttogehalt übrig. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich das auf das verfügbare Einkommen auswirken kann:

Bruttogehalt (monatlich) Steuerklasse I (Netto) Steuerklasse VI (Netto) Differenz
2.500 € ca. 1.800 € ca. 1.600 € -200 €
3.000 € ca. 2.100 € ca. 1.850 € -250 €
4.000 € ca. 2.700 € ca. 2.300 € -400 €

Warum ist der Unterschied so groß?

In Steuerklasse VI werden sämtliche Einnahmen versteuert, ohne dass persönliche Entlastungen greifen. Das führt dazu, dass prozentual mehr Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden als in allen anderen Steuerklassen.

Praxistipp:

Solltest du versehentlich in Steuerklasse VI geraten sein – zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anmeldung bei mehreren Arbeitgebern – lohnt es sich, die Situation schnellstmöglich zu klären, um unnötige Abzüge beim Nettoeinkommen zu vermeiden.

5. Wie lässt sich Steuerklasse VI vermeiden?

Praktische Tipps, um Steuerklasse VI zu umgehen

Steuerklasse VI klingt für viele Arbeitnehmer wie ein echter Albtraum – schließlich führt sie zu höheren Abzügen und weniger Netto auf dem Konto. Doch keine Sorge: Mit ein paar einfachen Schritten kannst du als Arbeitnehmer verhindern, in diese Steuerklasse zu rutschen, oder zumindest schnell wieder wechseln.

1. Rechtzeitig Haupt- und Nebenjob beim Finanzamt angeben

Das Wichtigste zuerst: Immer klar kommunizieren, welches Beschäftigungsverhältnis dein Hauptjob ist. Wer mehrere Jobs hat, muss einen davon als Hauptarbeitsverhältnis beim Finanzamt melden. Nur der Hauptjob bekommt die günstigere Steuerklasse (meist I, II, III, IV oder V). Alle weiteren werden automatisch in Klasse VI eingestuft. Also: Schon beim Jobstart dran denken!

2. Änderungen im Privatleben schnell melden

Heirat, Scheidung oder Kinder? Solche Veränderungen können Einfluss auf deine Steuerklasse haben. Informiere das Finanzamt zügig über alle privaten Änderungen. So kannst du eventuell eine günstigere Steuerklasse beantragen und die Klasse VI vermeiden.

3. Lohnsteuerbescheinigung regelmäßig prüfen

Fehler passieren schneller als man denkt – auch im Personalbüro! Prüfe regelmäßig deine Lohnabrechnung und achte darauf, dass dort die richtige Steuerklasse steht. Fällt dir eine falsche Einstufung auf, solltest du direkt bei deinem Arbeitgeber und dem Finanzamt nachhaken.

4. Wechsel der Steuerklasse beantragen

Solltest du versehentlich in Steuerklasse VI gelandet sein, kannst du einen Wechsel beantragen. Das geht unkompliziert mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ beim zuständigen Finanzamt. Nach Prüfung wird die Änderung meist rückwirkend zum Monatsbeginn durchgeführt.

Tipp aus der Praxis:

Lass dich nicht von Fristen überraschen! Ein Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich einmal pro Jahr möglich – Ausnahmen gelten nur bei bestimmten Lebenssituationen wie Heirat oder Geburt eines Kindes.

5. Kommunikation mit dem Arbeitgeber pflegen

Bist du dir unsicher, welche Informationen dein Arbeitgeber ans Finanzamt weitergegeben hat? Frag einfach nach! Oft lassen sich Missverständnisse so direkt klären und du vermeidest unnötigen Papierkram.

Fazit

Mit Aufmerksamkeit und proaktivem Handeln kannst du als Arbeitnehmer problemlos verhindern, dauerhaft in Steuerklasse VI zu landen. Bleib am Ball, prüfe deine Unterlagen und nutze die Möglichkeiten zur Korrektur – dann bleibt mehr Netto vom Brutto übrig!

6. Was tun, wenn du versehentlich in Steuerklasse VI gerätst?

Keine Panik – das lässt sich korrigieren!

Es passiert schneller, als man denkt: Plötzlich findest du dich in Steuerklasse VI wieder, obwohl du eigentlich gar keinen zweiten Job hast oder ein Fehler bei der Anmeldung vorliegt. Das bedeutet zwar erstmal mehr Abzüge auf deinem Gehaltszettel, aber keine Sorge – hier gibt es konkrete Schritte, wie du wieder rauskommst und sogar zu viel gezahlte Steuern zurückbekommst.

Schritt 1: Prüfe deine Lohnsteuerbescheinigung

Zuerst solltest du einen Blick auf deine aktuelle Lohnabrechnung werfen. Steht dort wirklich Steuerklasse VI? Dann liegt wahrscheinlich entweder ein Missverständnis beim Arbeitgeber oder eine fehlerhafte Zuordnung durch das Finanzamt vor.

Schritt 2: Kontaktiere deinen Arbeitgeber und das Finanzamt

Sprich sofort mit deiner Personalabteilung. Manchmal reicht schon eine kleine Korrektur im System des Arbeitgebers. Falls nicht, melde dich direkt beim zuständigen Finanzamt. Dort kannst du erklären, warum die Zuordnung falsch ist (z.B. kein zweites Arbeitsverhältnis) und um eine Berichtigung bitten.

Schritt 3: Korrigiere deine Steuerklasse offiziell

Fülle das entsprechende Formular zur Änderung der Steuerklasse aus (gibt’s beim Finanzamt oder online). Lege Nachweise bei, warum dir eigentlich eine andere Steuerklasse zusteht. Das Amt prüft alles und nimmt dann die Korrektur vor.

Schritt 4: Zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Bist du längere Zeit in Steuerklasse VI gewesen, kannst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Einfach im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben und die Situation erklären – häufig gibt’s dann eine satte Rückerstattung.

Tipp für die Zukunft

Achte immer darauf, dass deine Daten beim Arbeitgeber und beim Finanzamt korrekt sind. Einmal jährlich kontrollieren schadet nie! So vermeidest du böse Überraschungen und bist steuerlich immer auf der sicheren Seite.